Individualpädagogische Einzelfallmassnahmen haben sich in den letzten Jahren verändert. Durch gesetzliche als auch kulturelle und soziale neue bzw. andere Werte und Richtlinien mussten Betreuungsformen angepasst werden. Grundlage der IP waren einerseits 1:1 Auslandsprojekte und andererseits gemeinsames Leben sei es bei Gastfamilien oder einem/r Betreuer*in. Auch Definitionen werden aktuell neu überdacht. In Deutschland wo IP Massnahmen in der Kinder- und Jugendhilfe verankert sind haben sich Standards entwickelt als auch ein klarer Fokus manifestiert als Hilfen zur Erziehung. Diese sind nicht ganz auf Österreich umzulegen da wir in jedem Bundesland andere Richtlinien in den Gesetzen finden.

Individualpädagogik

ist eine am Klienten orientierte Einzelfallmassnahme mit dezentraler Betreuung und Fallverantwortlichen Betreuer*innen.

– AIM Bundesarbeitsgemeinschaft Indidvidualpädagogik e. V.:
„Individualpädagogik plant, organisiert und führt auf den Einzelfall zugeschnittene Betreuungen durch. Diese gehen in besonderer Weise auf die persönliche Situation, die Erfahrungen und die Ressourcen des Jugendlichen ein. Es sind flexible und differenzierte Angebote, um den psychosozialen Biographien von Jungen und Mädchen gerecht zu werden.“

„Individualpädagogische Maßnahmen zeichnen sich durch eine hohe Beziehungskontinuität und Belastbarkeit des Betreuungssettings aus. Erziehungsprozesse werden in das alltägliche Zusammenleben eingebettet, das nicht ausschließlich einem pädagogischen Zweck dient.“

– Klawe, W. (2007):
“Individualpädagogische Maßnahmen sind individuell ausgerichtete Betreuungssettings, deren Ziele und Bedingungen mit den Kindern und Jugendlichen und allen übrigen Beteiligten flexibel jederzeit neu ausgehandelt werden können, um diese passgenau auf das individuelle Tempo und die Ressourcen der Betreuten sowie aktuelle Entwicklungen in seinem Umfeld abstimmen zu können.“