IP in Ö
Im Gegensatz zu Deutschland sind in Österreich Individualpädagogische oder Intensivpädagogische Maßnahmen im Rahmen der Kinder und Jugendhilfe rechtlich nicht verankert. Somit wird hier von Erlebnispädagogik bis Einzelbetreuung kunterbunt vermengt und selbst definiert. Es gibt weder Qualitätskriterien noch einen klaren Rahmen. Gleichzeitig gibt es gehäuft Anfragen für „Sonderprojekte“ die passgenau für ein Kind oder einen Jugendlichen ausgerichtet werden sollen, da ein herkömmliches Setting aktuell nicht angenommen wird.
Weg von rein erlebnispädagogischen Gruppenerfahrungen hin zu flexiblen Betreuungsformen im 1:1 Setting begann die Individualpädagogik auch in Österreich vor allem in Form von Auslandsprojekten.
In Österreich wurde in Vorarlberg mit Martina Gasser bereits 1997 das Jugendintensivprogramm gegründet. Individualpädagogische Auslandsaufenthalte mit dem Ziel „Kids“ deren Auffälligkeiten in herkömmlichen Betreuungsformen nicht „tragbar“ sind aus ihrem System zu lösen um neue Erfahrungen zu machen. Im 1:1 Setting wurden Projekte in Indien, Nepal, Polen, Tschechien und Rumänien durchgeführt um Jugendlichen zu ermöglichen sich neu zu orientieren und einen anderen Alltag zu erfahren – im Gegensatz zu ihren aktuellen destruktiven und gefährdenden Lebenswelten.
https://www.sosmitmensch.at/site/momagazin/alleausgaben/11/article/362.html
Auch in Linz ging man im Zentrum Spattstrasse diesen Weg und ermöglichte Individualpädagogische Projekte im 1:1 Setting zb. im Himalaya. Vielfach wurden die vorrangig im Ausland stattfindenden Maßnahmen in der Öffentlichkeit angegriffen. Im Fokus standen die hohen Kosten für vermeintliche Abenteuerurlaube. Kostet doch bis heute ein Platz im Gefängnis weit weniger.
In Österreich sind Erlebnispädagogische Projekte fast schon Standard in der Kinder- und Jugendhilfe. Als Gruppenprojekte oder Einzelaktionen finden diverse Auszeiten statt und es können so neue Erfahrungen gesammelt werden und die Kinder und Jugendlichen erleben sich in einem naturnahen Setting abseits der Allgtagsdynamiken.
Die Abgrenzung zur Individualpädagogik ist nicht ganz leicht, da sich mittlerweile durch „Adventure“ oder „Outdoor Therapie“ Ansätze der Individualpädagogik mit der etablierten Erlebnispädagogik vermengen.
Auf Grund fehlender Definitionen in Österreich haben sich in diversen Vereinen Betreuungsformen entwickelt die durchwegs als Individualpädagogisch benannt werden können. Grundlegend kann gesagt werden, dass IP-Massnahmen den Fokus auf einem Klienten/Klientin haben und sich durch eine flexible Gestaltung der Betreuung mit einer gleichzeitig stabilen Fallverantwortlichen Betreuungsperson(en) auszeichnet.
Individualpädagogische Maßnahmen der Kinder- und Jugendhilfe Österreich sind eine (nicht ortsfeste) Betreuungsform in einem (zum aktuellen Zeitpunkt) veränderten am Klienten orientierten Rahmen, der vorab im Hilfeplan erläutert und dem Jugendamt gemeldet wurde.
Sozialpädagogische Einrichtungen
§ 17. (1) Zur Pflege und Erziehung von Kindern und Jugendlichen sind sozialpädagogische Einrichtungen zur Verfügung zu stellen. Bei der Konzeption dieser Einrichtungen ist auf die unterschiedlichen Problemlagen und die altersgemäßen Bedürfnisse von Kindern und Jugendlichen Bedacht zu nehmen.
(2) Sozialpädagogische Einrichtungen können sowohl als stationäre als auch als teilstationäre Dienste angeboten werden.
(3) Sozialpädagogische Einrichtungen umfassen vor allem
1. Betreuungseinrichtungen für Notsituationen z.B. Krisenzentren
2. Betreuungseinrichtungen für die dauerhafte Unterbringung von Kindern und Jugendlichen z.B. Wohngemeinschaften, Kinder- und Jugendheime
3. gemeinsame Wohnformen für Mütter/Väter und Kinder
4. betreute Wohnformen für Jugendliche
5. nicht ortsfeste Formen der Sozialpädagogik
(Bundes-Kinder- und Jugendhilfegesetz 2009)
§ 34. (1) Volle Erziehung umfasst die Pflege und Erziehung der Minderjährigen in einer Pflegefamilie, bei Personen gemäß § 27 Abs. 6, in sozialpädagogischen Einrichtungen oder durch nicht ortsfeste Formen der Pädagogik, sofern der Jugendwohlfahrtsträger mit der Pflege und Erziehung zur Gänze betraut wurde. (Wiener Jugendwohlfahrtsgesetz)